Kanzlei TERPITZ

Energieprojekte finanzierbar machen:

... das ist ein wesentliches Thema unserer täglichen Beratungstätigkeit.

Ob Projektfinanzierung, Eigenkapitalinvestition oder Mezzanine – dem Finanzier steht in der Regel ausschließlich das finanzierte Projekt selbst zur Verfügung, um seine Investition zu einem guten Geschäft zu machen. Nur durch die (künftigen) Einnahmen werden Amortisation und die erhoffte Redite erwirtschaftet.

Energie-Infrastruktur ist kapitalintensiv und langlebig, so sind Finanzierungs-Zeiträume von mehreren Dekaden keine Seltenheit. Viel Zeit also, dass sich übersehene Risiken oder ungünstige Vertragsformulierungen in Einbußen niederschlagen.

Entsprechend sollten die vertraglichen Beziehungen des Projekts eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Verhandlung von Liefer- und Bauverträgen gehört dazu ebenso, wie die Sicherung von Grund und Boden, Verträge für die langfristige Wartung und Betriebsführung oder die detailierte Analyse regulatorischer Einflüsse.

Aus Sicht der jeweiligen Kapitalgeber ist der erreichte Dokumentationsstand durch Due Diligence zu verifizieren, bevor etwa in Kreditvertrag oder Kaufvertrag die Investition besiegelt wird.

Die Details sind vielfach noch komplizierter, sind doch nicht nur die finanzierenden Kreditinsitute und Finanzinvestoren reguliert; auch der gesamte Energiemarkt, mithin die Einnahmenseite der Projekte, unterliegt einer Regulierung.